Die Jungen Liberalen Bochum fordern eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes dahingehend, als dass insbesondere Menschen mit eingeschränkter Sprechfähigkeit unkompliziert und kostenlos einen Notruf per SMS absetzen können, welcher dem „klassischen“ Notruf per Telefon uneingeschränkt gleichgestellt ist.
Begründung:
Insbesondere Menschen, die in ihrer vokalen Kommunikation (zeitweilig) beeinträchtigt sind, befinden sich beim Absetzen eines Notrufs in einer besonders stresserzeugenden Lage, da für sie die Schwierigkeit des Sprechens zusätzlich zu der auslösenden Notsituation hinzukommt.
Die momentan angebotene Möglichkeit einen sog. Notruffax zu versenden erinnert in tragischer Ironie an Storms „Schimmelreiter“, der wie das Fax wohl viel zu spät ankommen würde und an ähnlich vergangene Zeiten erinnert.
Auch die von der ehemaligen Ministerin Zypries initiierte „Tess Relay Service“-App ist im Notfall für eine sprechbeeinträchtigte Person mitunter zu aufwendig bzw. nicht nutzbar, wenn kein Datenvolumen verfügbar sein sollte. Erschwerend hinzu, kommen die eingeschränkten Servicezeiten von nur 6:00 bis 24:00 Uhr.
Für einen unkomplizierten und sicheren Notruf ist es daher die pragmatischste Form der nonverbalen Kontaktaufnahme eine kostenlose SMS an die allseits bekannten Notrufnummern 110 und 112 zu senden.
Sonderrechtsstellung kirchlicher Träger beenden
Wir Junge Liberale Bochum fordern die Abschaffung von Sonderrechten für kirchliche oder andere gemeinnützige Träger wie beispielsweise eigene Tarifverträge oder Arbeitsrechtsbestimmungen, sofern die Einrichtungen unter dieser Trägerschaft nicht zu einem überwiegenden Teil (mindestens 51 Prozent Anteilseigentum) von den Trägern finanziert werden. Es kann nicht der Anspruch einer liberalen Gesellschaft und Politik sein, dass sowohl Mitarbeiter (schlechtere Entlohnung, Kündigung bei Scheidung oder erneuter Heirat, Bekenntniszwang) als auch Nutzer dieser Einrichtungen (Verwehrung von Untersuchungen, Ablehnung von Kindern einer anderen Religion) von einem Arbeitgeber derart eingeschränkt werden können, wenn doch der Großteil der Finanzierung von der Öffentlichkeit getragen wird. Wir fordern daher die rechtliche und tarifliche Gleichstellung der Einrichtigungen unter kirchlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft, sofern die Finanzierung dieser Einrichtungen nicht zu einer Mehrheit von den Trägern geleistet wird. Denn für faktisch öffentliche Einrichtungen muss auch öffentliches Recht gelten.