Wir Junge Liberale Bochum fordern eine weitgehende Liberalisierung des nordrhein-westfälischen Bestattungsrechts. Es soll damit möglich sein, einem testamentarischen bzw. in beglaubigter Form vorliegenden Bestattungswunsch in möglichst genauer Form nachzukommen. In Zeiten des Bestattungstourismus und des offeneren Umgangs mit dem Thema Tod ist ein Bestattungsrecht, welches in Teilen auf über 200 Jahre alten Ideen zur Seuchenbekämpfung sowie auf Betriebs- und Gesundheitsverordnungen und dem Feuerbestattungsgesetz aus der Nazi-Zeit beruht, nicht mehr zeitgemäß. Daher fordern wir eine Aufhebung des Friedhofszwangs für Totenasche sowie die Lockerung der Vorschriften zur Bestattungsart. Eine genaue rechtliche Ausarbeitung hierzu obliegt dem Gesetzgeber unter den oben genannten Eckpunkten und der Berücksichtigung moralischer Grenzen.
Begründung
Eine Totenbeisetzung ist ein höchstpersönlicher Vorgang, der im Kreise der engsten Familie und Freunde stattfindet und sonst niemanden etwas angeht. Daher ist es nach liberalen Grundsätzen nicht zeitgemäß, dass Staat und Kirche sich hier unverhältnismäßig einmischen und den Tod eines Menschen zur öffentlich zu regelnden Angelegenheit machen.
In den letzten Jahren ist der Wunsch nach individuellen Bestattungsmöglichkeiten stets gewachsen und führt dazu, dass immer mehr Hinterbliebene versuchen, das geltende Bestattungsrecht zu umgehen, damit dem Verstorbenen der letzte Wunsch erfüllt werden kann. Die gültigen Vorgaben des Landes beruhen teils auf Jahrhunderte alten Forderungen zur Eindämmung von Seuchen sowie dem christlichen Bestattungsbrauch. Totenasche enthält nach der Verbrennung der Leiche bei hoher Hitze nachgewiesenermaßen keinerlei Keime mehr und ist praktisch steril, sodass sie nicht als Quelle von gesundheitlichen Gefahren wie etwa Seuchen betrachtet werden kann.
Ein passendes Beispiel hierzu ist die sogenannte Flussbestattung. Diese ist in Deutschland verboten, allerdings nicht wegen einer möglichen Gesundheitsgefahr (bei der Einäscherung werden alle potentiell schädlichen Keime vernichtet), sondern aufgrund “gewachsener kultureller und hygienischer Gesichtspunkten”. Hierzu gab es bereits von der FDP Baden-Württemberg einen Vorstoß, welcher allerdings im Landtag bisher keinen Anklang fand. Folge dieses Verbots ist ein Bestattungstourismus von Deutschland aus in die Niederlande, wo die Flussbestattung erlaubt ist. Mittlerweile ist also eine große Anzahl an verstorbenen Deutschen in der niederländischen Maas gelandet und zwar nur, weil diese Bestattungsform in Deutschland nicht zulässig ist. Paradoxerweise ist die Seebestattung in Deutschland hingegen erlaubt (jedoch nur, wenn die Bestattung selber außerhalb deutscher Gewässer stattfindet).
Ein weiteres Beispiel ist die sogenannte Diamantbestattung. Bei dieser wird der Kohlenstoffanteil der Totenasche bei hohem Druck zu einem künstlichen Diamant gepresst, welcher anschließend z.B. in ein Schmuckstück eingesetzt werden kann. Die Reste der Asche werden anschließend normal bestattet. Auch dieses Verfahren ist in Deutschland nicht zulässig, da hier die “Vollständigkeit der Totenasche verletzt wird”. Daher findet für diese Bestattungsform ebenfalls ein Tourismus z.B. in Richtung der Schweiz statt. Viele weitere Bestattungsarten sind ebenfalls nicht erlaubt wie die Flug-, Weltraum-, Almwiesen- oder Felsbestattung. Ebenfalls verboten ist die Verwahrung der Toten in einer Hausurne sowie das Verstreuen der Totenasche z.B. im eigenen Garten.
Das alles ist unserer Meinung nach antiquiert und gehört geändert, so wie es in vielen umliegenden europäischen Ländern bereits geschehen ist. Daher sollte einem testamentarischen oder anderweitig beglaubigten Wunsch nach individueller Bestattung immer Folge geleistet werden können, sofern dadurch keine Gesundheitsgefahr oder Beeinträchtigung Dritter entsteht.