Bochum wurde im 2. Weltkrieg stark zerstört. Daher sind in Bochum vergleichsweise wenig zusammenhängende Beispiele historischen Städtebaus erhalten geblieben. Deshalb wurden einige Schützenswerte Bereiche, namentlich das Stadtparkviertel, Bochum Stahlhausen und Langendreer/Alter Bahnhof unter Schutz gestellt (Denkmalbereiche s. Anhang).
Die Einhaltung der damit verbundenen Auflagen ist nicht nur von besonderer Bedeutung für Bochum, sondern erfordert auch besondere Anstrengungen der Stadtverwaltung, der Eigentümer und Bewohner. Diese Auflagen erfordern aber nicht nur besondere Anstrengungen, sondern greifen massiv in die Ausübung des Eigentumsrechts ein.
Gerechtfertigt sind diese Eingriffe, aus dem überwiegenden Gemeinwohlinteresse heraus. Insbesondere soll das Erscheinungsbild der Häuser nicht beeinträchtigt werden.
Großflächige Solaranlagen auf den Dächern, zeitgemäße Dämmung der Fassaden und selbst moderne Farben und Fenster, können im Regelfall nicht verbaut werden.
Die bis zu 150 Jahre alten Dachstühle und die Statik der alten z.T. im Krieg beschädigten Häuser lassen häufig Eingriffe in die Bausubstanz nicht oder nur bedingt zu.
Bei Einzeldenkmälern, unterliegt auch die Innengestaltung dem Denkmalschutz.
Die genannten Punkte haben zur Folge, dass eine vollständige energetische Kernsanierung, oft faktisch nicht möglich ist.
Forderung
Die Jungen Liberalen Bochum fordern, die genannten Denkmalbereiche in der Wärmeplanung der Stadt Bochum gesondert zu berücksichtigen und diese im Zuge dessen vorrangig mit Nah- oder Fernwärme zu versorgen.
Begründung der Schutzbedürftigkeit der einzelnen Denkmalbereiche
Stadtparkviertel:
Um den Stadtpark herum entstand zwischen 1870 und 1930 eines der ältesten Viertel Bochums. 1993 wurde das Gründerviertel unter Denkmalschutz gestellt und die herausragenden Merkmale in einem Gestaltungshandbuch festgehalten. Ein besonders prägendes Element des Stadtparkviertels sind neben der Architektursprache der Gebäude auch die an vielen Stellen noch überlieferten und oft von kleinen Mäuerchen eingefassten Vorgärten, die ebenfalls zum Denkmalumfang gehören.
Stahlhausen:
Ziel der Satzung ist es, das im Geltungsbereich liegende räumliche und bauliche Siedlungsgefüge als Zeugnis der Geschichte des Menschen im Ruhrgebiet in seinem architektonischen und städtebaulichen Erscheinungsbild zu schützen. Sie beschreibt die schützenswerten Bestandteile der Siedlung: Siedlungsgrundriss, Gebäudebestand und Freiflächen.
Langendreer/Alter Bahnhof:
Der Denkmalbereich „Langendreer Alter Bahnhof“ in Bochum ist ein typisches Beispiel für ein Siedlungsgefüge der gründerzeitlichen beziehungsweise wilhelminischen Stadterweiterungen zur Zeit der Hochindustrialisierung, das im Wesentlichen im Zeitraum zwischen 1860 und 1918 entstanden ist. Es besitzt einen herausragenden Zeugniswert in städtebaulicher, baugeschichtlicher sowie stadt- und sozialgeschichtlicher Hinsicht. Dieses Stadtgefüge in seiner städtebaulichen Gestalt, seiner baulichen Typologie sowie der räumlichen Ausprägung als Zeugnis der Geschichte des Menschen in Bochum und im Ruhrgebiet gilt es zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen.