Die Jungen Liberalen Bochum setzen sich für die Aufnahme von unmotorisierten Boards in §31 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung ein.
Begründung
Durch den Paragraphen ist die Freigabe von Inline-Skates und Rollschuhen durch ein Zusatzzeichen geregelt. Da beispielsweise Skate- oder Longboards vergleichbare fahrphysikalische Eigenschaften haben, ist es sinnvoll diese Freigabe auszuweiten.