08.07.2019

Enterb doch, wen du willst

Die Jungen Liberalen Bochum fordern die Abschaffung des 50%igen Pflichtteils im Erbrecht. Im Rahmen der Eigenverantwortung gestehen wir jedem Menschen das Recht zu seinen Nachlass so zu verteilen wie er es wünscht. Dazu gehört auch die vollständige Enterbung Angehöriger. Hierzu soll konkret § 2333 BGB so angepasst werden, dass keinerlei Voraussetzungen mehr neben einer notariellen Erfassung des Testaments nötig sind, um Verwandte rechtssicher zu enterben.

Begründung
Eine vollständige Enterbung ist aktuell nur auf ausdrücklichen Wunsch unter Angabe von schwerwiegenden Gründen (Mordabsichten, bereits begangene schwere Straftaten direkt gegen den Erblasser oder nahe Verwandte, Verurteilung zu einer Haftstrafe länger als ein Jahr) möglich. Sind diese „Kriterien“ nicht erfüllt, so kann ein Erbe einen Pflichtteil des Erbes einklagen in Höhe von 50% des ursprünglichen Erbteils. Dies ist unabhängig vom Verhältnis zwischen Erbe und Erblasser. Eine vollständige Enterbung ist faktisch unmöglich, sollten keine juristischen Einschränkungen vorliegen, was dem liberalen Eigenverantwortungsprinzip grundlegend widerspricht.

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Du hast noch Fragen zu unserer Beschlusslage oder möchtest selbst einen Antrag schreiben? Dann wende dich gerne an unser Programmatik-Team!

Henning Tackenberg

Stellv. Vorsitzender für Programmatik

Student der Rechtswissenschaften

Aufgaben

  • Inhaltliche Positionierung und Vertretung des Verbandes
  • Erarbeitung von Schwerpunktthemen und Leitanträgen
  • Programmatische Vorbereitung von Veranstaltungen und Seminaren