Forderung
Die Jungen Liberalen Bochum fordern, dass eine bundesweit einheitliche zulässige Höchstgeschwindigkeit von
• 130 km/h auf Bundesautobahnen und
• 80 km/h auf Landstraßen
eingeführt wird.
Begründung
Die Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h auf Bundesautobahnen würde zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses führen. Durch eine einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzung würden die Unterschiede zwischen den einzelnen Fahrzeugen verringert, was zu einem homogeneren Verkehrsfluss führen würde. Dadurch könnten Staus und Verkehrsunfälle, die durch Geschwindigkeitsdifferenzen oder Überholmanöver verursacht werden, reduziert werden.
Bis 2030 will Deutschland im Verkehrssektor im Vergleich zu 2019 rund 80 Mio. Tonnen Schadstoff- Emissionen einsparen. Verschiedene Studien kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen im Hinblick auf die Höhe der potenziellen Verringerungen von Schadstoff-Emissionen durch die Einführung einer bundesweit einheitlichen zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen sowie der Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen. Jedoch sind sich alle Studien in dem Punkt einig, dass hohe Geschwindigkeiten zu einem erhöhten Treibstoffverbrauch und somit zu höheren Schadstoff- Emissionen führen. Durch eine geringere gefahrene Geschwindigkeit könnten die Schadstoff-Emissionen reduziert werden, was dazu beitragen würde, die Klimaziele zu erreichen und die Luftqualität zu verbessern.
Des Weiteren zeigen Studien, dass hohe Geschwindigkeiten das Unfallrisiko erhöhen und die Schwere von Unfällen beeinflussen. Durch die Einführung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen sowie der Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen könnten die Unfallzahlen und die Schwere der Unfälle auf deutschen Straßen reduziert werden. Dementsprechend würde man mit diesen Maßnahmen dem Ziel der „Vision Zero“ einen Schritt näherkommen.
Andere europäische Länder haben bereits eine zulässige Höchstgeschwindigkeit auf ihren Autobahnen, ohne dass dies zu gravierenden Einschränkungen des Verkehrs oder der individuellen Mobilität geführt hätte. Die Einführung in Deutschland würde sich somit an bewährten Praktiken orientieren.