26.10.2025

Die Aufnahme von Transmutationstechnologie in das Atomgesetz

Die Transmutationstechnologie ist ein nuklearphysikalisches Verfahren, welches die Umwandlung von radioaktiven Abfällen, insbesondere Transurane wie Plutonium, Neptunium, Curium etc., durch Neutronenbestrahlung in kurzlebige oder stabile Isotope beschreibt. Mit derartigen Verfahren ist es möglich die Anforderungen an ein Endlager zu verringern. (Wichtig: Es kann die Menge an hochradioaktiven Abfällen reduzieren, ersetzt jedoch nicht die Notwendigkeit eines Endlagers) Auch nach dem Ausstieg aus der Kernenergie bleibt die sichere Entsorgung hochradioaktiver Abfälle eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Verfahren der Partitionierung und der Transmutation könnten langfristig dazu beitragen, das Volumen und die Lebensdauer hochradioaktiver Abfälle zu verringern. Zwar sind diese Technologien derzeit noch nicht industriell einsatzfähig, doch ihre Erforschung eröffnet neue wissenschaftliche Perspektiven und kann die Kompetenz Deutschlands im Bereich der nuklearen Entsorgung stärken. Eine gesetzliche Verankerung der Transmutation als forschungsrelevantes Themenfeld im Atomgesetz schafft eine klare rechtliche Grundlage, stärkt die nationale und internationale Forschungsförderung und signalisiert Deutschlands Bereitschaft zur Anwendung innovative Entsorgungsstrategien. Obwohl mehrere Staaten derzeit an der Transmutationstechnologie forschen, ist sie bislang in keinem nationalen Rechtsrahmen verankert. Deutschland hätte die Möglichkeit, hier eine führende Position einzunehmen und durch entsprechende gesetzliche Initiativen das internationale Interesse an dieser Technologie zu fördern.

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Beisitzer für Programmatik

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Emma Franziska Sehner

Stellv. Vorsitzende für Programmatik

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