Bildung ist ein wesentlicher Faktor für den Wohlstand einer Volkswirtschaft sowie für die Möglichkeit, das eigene Leben zu gestalten. Daher ist es uns wichtig, eine exzellente Bildungslandschaft in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern. Doch neben der Finanzierung bildungspolitischer Initiativen ist es von zentraler Bedeutung, dass fundierte und wirkungsvolle Maßnahmen auf Basis belastbarer Daten ergriffen werden. Das ermöglicht sowohl die wissenschaftliche Begleitung solcher Initiativen als auch eine exzellente Politikberatung. Bislang fehlt der deutschen Forschungsgemeinde schlichtweg die Daten, um Bildungsforschung auf Spitzenniveau und zielgerichtete Politikberatung durchzuführen. Ein bundesweites Bildungsverlaufsregister (BVR) im Einklang mit dem im Grundgesetz verankerten Bildungsmonitoring¹ könnte hier Abhilfe schaffen und die Grundlage für bessere politische Entscheidungen legen.
Wir fordern:
1. Einführung eines Bildungsverlaufsregisters (BVR):
Entwicklung eines bundesweiten Bildungsverlaufsregisters, das individuelle Längsschnittdaten von der frühkindlichen Bildung bis hin zur Berufs- und Hochschulbildung sammelt und verknüpft. Das Ziel ist es, Bildungswege nachzuvollziehen und wissenschaftlich auszuwerten. Standardisierte Kompetenzmessungen sollen die Vergleichbarkeit der Daten über verschiedene Bildungsstufen und Regionen hinweg sicherstellen. Die Konzeption soll in Gemeinschaft mit der Wissenschaft, insbesondere den Bildungsforschern, entstehen.
2. Pseudonymisierte Speicherung und Schutz der Privatsphäre:
Einführung einer pseudonymisierten ID, die es ermöglicht, Bildungsdaten aus verschiedenen Quellen zu verknüpfen, ohne die Privatsphäre der Betroffenen zu gefährden. Die Daten sollen dezentral gespeichert und von einem Datentreuhänder verwaltet werden. Dabei ist auf eine enge Zusammenarbeit mit den Datenschutzbeauftragten auf Landes- und Bundesebene zu setzen, um den Schutz der persönlichen Daten sicherzustellen.
3. Den statistischen Verbund als Datentreuhänder einbeziehen:
Das BVR soll in die Forschungsdatenzentren der statistischen Ämter der Länder und des Bundes integriert werden, welche als Datentreuhänder dienen. Somit wird sichergestellt, dass die erhobenen Daten ausschließlich für wissenschaftliche und statistische Zwecke gebraucht werden.
4. Verknüpfung mit anderen Datenquellen:
Das Bildungsverlaufsregister soll mit anderen Datenquellen aus der Forschung, wie Sozial- und Arbeitsmarktstatistiken oder dem Nationalen Bildungspanel (NEPS), verknüpfbar sein. Dabei ist darauf zu achten, das Register in eine umfassende Dateninfrastruktur zu integrieren und nicht als isoliertes Datensilo zu existieren.
5. Gesetzliche Grundlage schaffen:
Verabschiedung eines Bundesbildungsverlaufsregistergesetzes, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für das BVR schafft und Regelungen zu Datenverarbeitung, Zugriffsrechten und Löschfristen festlegt. Da ein Großteil der Bildungsstufen in die Zuständigkeit der Länder fällt, ist die Verankerung in Landesrecht ebenfalls notwendig.