“Enterb doch, wen du willst!”

Die Jungen Liberalen Ruhrgebiet fordern die Abschaffung des 50%igen Pflichtteils im Erbrecht. Im Rahmen der Eigenverantwortung gestehen wir jedem Menschen das Recht zu seinen Nachlass so zu verteilen wie er es wünscht. Dazu gehört auch die vollständige Enterbung Angehöriger. Hierzu soll konkret § 2333 BGB so angepasst werden, dass keinerlei Voraussetzungen mehr neben einer notariellen Erfassung des Testaments nötig sind, um Verwandte rechtssicher zu enterben.

Begründung:
Eine vollständige Enterbung ist aktuell nur auf ausdrücklichen Wunsch unter Angabe von schwerwiegenden Gründen (Mordabsichten, bereits begangene schwere Straftaten direkt gegen den Erblasser oder nahe Verwandte, Verurteilung zu einer Haftstrafe länger als ein Jahr) möglich. Sind diese „Kriterien“ nicht erfüllt, so kann ein Erbe einen Pflichtteil des Erbes einklagen in Höhe von 50% des ursprünglichen Erbteils. Dies ist unabhängig vom Verhältnis zwischen Erbe und Erblasser. Eine vollständige Enterbung ist faktisch unmöglich, sollten keine juristischen Einschränkungen vorliegen, was dem liberalen Eigenverantwortungsprinzip grundlegend widerspricht.

Beschluss des Bezirks Ruhrgebiet