Weniger Verkehrstote durch regelmäßige verpflichtende Erste Hilfe-Kurse und Führerscheineignungstests

Die Jungen Liberalen Bochum fordern die nordrhein-westfälische Landesregierung auf, über
eine Gesetzesinitiative im Bundesrat auf eine Einführung von verpflichtenden regelmäßigen
Erste-Hilfe-Kursen sowie wiederkehrenden Eignungstests für Führerscheininhaber hinzu-
wirken.
Der einmalige Erste-Hilfe-Kurs im Vorfeld der Erlangung des Führerscheins soll durch turnusmäßige Kurse im Abstand von 10 Jahren ergänzt werden. Eignungstests sollen für Führerscheininhaber zur Pflicht werden, die das 70. Lebensjahr vollendet haben. Alle 5 Jahre soll erneut nachgewiesen werden, dass der Inhaber noch in der Lage ist, den Anforderungen des Straßenverkehrs gerecht zu werden. Mit Vollendung des 80. Lebensjahres erfolgen die Tests alle 3 Jahre. Mit Vollendung des 89. Lebensjahres erfolgen die Tests alle 2 Jahre. Die Kosten tragen die Fahrer.
Bei Ausbleiben des Nachweises einer der genannten Prüfungen ist die Fahrerlaubnis unverzüglich (vorübergehend) einzuziehen.

 

Begründung:

Mit 3177 Toten durch Verkehrsunfälle sank die Zahl im Jahr 2017 auf ein neues Rekordtief.
Moderne Sicherheitssysteme in Autos, autonomes Fahren und eine verbesserte Infrastruktur zugunsten von Fußgängern und Radfahrern sind dabei zweifellos ein Faktor. Im Zentrum der Fortbewegung steht aber trotz allen äußeren Umständen nach wie vor die Fehlerquelle Nummer 1, der Mensch. Kein Mensch ist unfehlbar, selbst die erfahrensten Fahrer kommen irgendwann in Situationen, in denen ihre kognitiven Fähigkeiten an eine Grenze gelangen. Bei Autos handelt es sich nach wie vor um Maschinen, die durch ihr Eigengewicht und ihre Beschleunigung eine nicht unerhebliche Energie entfalten, welche beim Zusammentreffen mit dem menschlichen Körper verheerende Folgen haben kann. Daher ist es entscheidend, dass die am Verkehr teilnehmenden Personen den sich ihnen stellenden Herausforderungen
gewachsen sind. Zu diesen Herausforderungen gehören zunächst die dem Verkehr immanenten Aufgaben, nämlich das Beherrschen der Technik eines Autos, das optimale Einschätzen von Geschwindigkeiten und Abständen sowie eine schnelle Reaktionsfähigkeit. Ein Großteil der Führerscheininhaber macht diesen aller Wahrscheinlichkeit nach relativ zeitnah nach Erreichung der Volljährigkeit. Zu diesem Zeitpunkt stehen junge Menschen in der Blüte ihres Lebens und können äußere Eindrücke innerhalb kürzester Zeit verarbeiten und auf sie reagieren. Im Laufe eines Menschenlebens nehmen kognitive Fähigkeiten häufig ab, mal mehr, mal weniger schnell. Die Gründe dafür sind zahlreich, sei es wegen der Weigerung des Tragens einer Brille oder Kontaktlinsen, wegen Drogenmissbrauchs, wegen Krankheiten oder einfach aufgrund des unumkehrbaren Alterungsprozesses. Defizite bei der Verarbeitung von Informationen werden durch die Behörden häufig erst erkannt, wenn es zu spät ist, wenn also bspw. bereits ein Unfall durch die betreffende Person verursacht wurde.
Um das höchste Gut, das unserer Rechtsordnung bekannt ist, nämlich das menschliche Leben, noch besser zu schützen, gilt es deshalb, solche Defizite bereits im Vorfeld zu erkennen. Das Auto spielt im Leben von vielen Menschen eine bedeutende Rolle, Mobilität ist Ausdruck ihrer Individualität. Eine freiwillige Meldepflicht von Seiten der Bürger, die aus eigenem Antrieb einen Teil dieser Individualität aufgeben, ist daher wenig erfolgversprechend. (Laut www.statista.com lag die Zahl der freiwilligen Führerscheinverzichte im Jahr 2016 bei 31.400. Verglichen mit insgesamt im Jahr 2017 registrierten 37.500.000 Führerscheinen, ist diese Zahl verschwindend gering.) Viel mehr trifft den Staat hier ein aktiver Schutzauftrag. Dieser Schutzauftrag wird erfüllt durch regelmäßige Kontrollen, welche etwa im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU, „Idiotentest“) oder einer allgemeinmedizinischen und augenärztlichen Untersuchung stattfinden können. Solche Prüfungen sind für LKW-Führerscheininhaber ab 50 Jahren bereits jetzt verpflichtend und in Anbetracht des hohen Schutzgutes, welches gewahrt werden soll, auch für PKW-Fahrer ab dem 70. Lebensjahr zumutbar und hinzunehmen. Der Aufwand eines Eignungstests wird neben An- und Abreise zur zuständigen Stelle kaum mehr als 2 Stunden betragen. Auch die Kosten sind den Fahrern, verteilt auf mehrjährige Zeiträume, zuzumuten. Eine genauere Ausgestaltung der Eignungstests bleibt dem Gesetzgeber vorbehalten. So soll etwa erst nach einer Prognose entschieden werden, ob die Straßenverkehrsbehörden den anwachsenden Verwaltungsaufwand durch die Prüfungen in Gänze selbst bewältigen können oder ob diese auch bei Privat- oder Betriebsärzten abgelegt werden können. Der prüfenden Behörde ist bei der Beurteilung ein Ermessen einzuräumen. Denn insbesondere für Menschen, die im ländlichen Raum leben, würde der Verlust des Führerscheins erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Arztbesuche und der Wocheneinkauf müssten dann entweder aufwändig zu Fuß, per Taxi oder über Angehörige erledigt werden. Da auf dem Land darüber hinaus eine andere Verkehrslage herrscht als in Innenstädten, müssen für die Verweigerung der Eignung erhebliche Zweifel an selbiger bestehen. Sollten die kognitiven Fähigkeiten nur leicht eingeschränkt sein, was sich etwa in einer verminderten Reaktionsfähigkeit zeigt, kann von einem Führerscheineinzug abgesehen werden.
Eine weitere Herausforderung, die sich Fahrern im Verkehr stellt, ist der Fall eines Personenunfalls und dessen sorgfältige Bewältigung. Voraussetzung für die Ausstellung einer Fahrerlaubnis ist das Absolvieren eines Erste-Hilfe-Kurses. Während sich Fahranfänger in einer entsprechenden Situation noch detailliert an die richtigen Handgriffe erinnern mögen, so verblasst die Erinnerung im Laufe der Zeit immer mehr. Mangelhafte Kenntnisse der Ersten Hilfe führen dazu, dass falsche Bewegungen den Verletzten nicht helfen oder gar noch weiter schaden oder auch zu einer möglichen Hilfeverweigerung aus Angst, etwas falsch zu machen, führen. Mit diesem Vorstoß wollen wir Verkehrsteilnehmer in die Lage bringen, im richtigen Moment Lebensretter sein zu können.
Eine Entbindung von der Verpflichtung, regelmäßige Erste-Hilfe-Kurse abzulegen, können Ärzte, Krankenhelfer und weitere im medizinischen Bereich tätige Personen beantragen, sowie Personen, die einem Erste-Hilfe-Kurs mindestens gleichwertige Zertifikate vorlegen können. Hat eine Person nach Erlangung der Fahrerlaubnis 4 weitere Erste-Hilfe-Kurse im Abstand von jeweils 10 Jahren abgeleistet, soll die Verpflichtung weiterer Kurse entfallen. Diese sind wegen des eintretenden Lerneffekts nicht mehr erforderlich.